Onlinezugangsgesetz wird zum Phantom

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) wird in Wöllstadt immer mehr zum Phantom. Hiernach sollen die Bürger eigentlich bis zum Jahresende online Zugang zu allen Verwaltungsleistungen erhalten. Schon im Haushalt für 2022 fehlten die Fördermittel zur Umsetzung. Es wurde zudem erklärt, die Kosten der OZG-Umsetzung seien unter der Position "Erwerb von Software" zu finden.

Der CDU kam das (auch wegen der geringen Höhe der Mittel) komisch vor. Sie beantragte daher im Januar, dass der Gemeindevorstand bis März 2022 berichten sollte, welche Maßnahmen zur Umsetzung 2021 ergriffen wurden, was der Umsetzungsstand ist und ab wann welche Verwaltungsleistung den Bürgern digital angeboten wird. Über den CDU-Antrag hat die Gemeindevertretung allerdings erst im März entschieden. Der Gemeindevorstand erhielt bis Mai Zeit, der Gemeindevertretung zu berichten. Noch vor wenigen Tagen konnte man im Ratsinformationssystem der Gemeinde nachlesen, dass der CDU-Antrag 19 Ja-Stimmen erhielt und der Bericht im Mai erfolgen sollte. Der FWG/SPD dominierte Gemeindevorstand, hat den Beschluss der Gemeindevertretung aber nicht umgesetzt.

Es ist weiterhin offen, wie es um das OZG steht, wie es in Wöllstadt umgesetzt wird und ob den Bürgern bestimmte Verwaltungsleistungen bereits früher online angeboten werden. Der Eintrag zu der Entscheidung der Gemeindevertretung ist nicht mehr im Ratsinformationssystem zu finden.

Auch das Protokoll zur Märzsitzung fehlt. Andere Gemeinden automatisieren Vorgänge, um die Verwaltung zu entlasten und Kosten zu sparen. Es wäre schade, wenn in Wöllstadt den Bürgern 2023 als Umsetzung des OZG nur PDF-Formulare zum Download angeboten würden.