Beschwerde: Mögliche Verletzungen der Verschiegenheitspflicht

Die jüngsten Flyer von FWG und SPD gaben Anlass zu einer förmlichen Beschwerde wegen möglicher Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht. Hintergrund ist, dass die Beratungen und Abstimmungen des Gemeindevorstands vertraulich sind.

Die FWG berichtete zu einem Grundstück, das zur Realisierung des Jugendplatzes nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens genutzt werden soll und dass dort bereits Einigkeit mit dem Besitzer erzielt worden sei. Zudem: "Größe und Lage der Fläche wurden durch den Gemeindevorstand ebenfalls festgelegt, sodass die Genehmigungs- und Planungsphase bereits vor der Zuteilung starten kann."

Anders als es von Bürgermeister Roskoni zunächst der CDU mitgeteilt wurde, ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Jugendplatz entstehen soll, nun doch nicht Mitglied der FWG-Fraktion. Wie die Ausführungen zum Gemeindevorstand den Weg in den Flyer finden konnten, bleibt in der Gesamtbetrachtung der Lage gleichzeitig offen.

Die SPD berichtete in ihrem Flyer von einem konkreten Abstimmungsergebnis und dem Abstimmverhalten der beiden CDU Vertreter im Gemeindevorstand.

Wie Bürgermeister Roskoni dazu aufklären konnte, sei Basis dessen seine Einlassung in den Beratungen zum Haushalt gewesen, wonach Einmütigkeit im Gemeindevorstand geherrscht habe. Allerdings könne die SPD nicht wissen, ob die beiden Vertreter der CDU an der maßgeblichen Sitzung des Gemeindevorstand überhaupt teilgenommen haben (auch dies ist vertraulich). Daher könne die SPD die von ihr gezogene Schlussfolgerung so nicht ziehen.