Wegebauschotter mit Schwermetallen belastet?

Nach Auffassung der Christdemokraten ist dies nur ein weiterer und leicht zu durchschauender Versuch der ABO-Wind, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen. „Wir Wöllstädter lassen uns nicht für dumm verkaufen!“

Auch der persönliche Angriff der ABO-Wind gegen Bürgermeister Alfons Götz (CDU) macht nach Auffassung der Wöllstädter CDU deutlich, dass dem Windradbauer langsam die Argumente ausgehen und dort die Nerven blank liegen. Alfons Götz bei seinem Kampf gegen die Windräder Polemik und Maßlosigkeit vorzuwerfen, sei unverschämt, empören sich die Christdemokraten und stellen sich demonstrativ hinter ihren Bürgermeister.

Die Behauptung der ABO-Wind, man habe bei der bisherigen Planung der Anlagen sorgfältig gearbeitet, stehe nach Auffassung der CDU in krassem Gegensatz zu den bisherigen Erfahrungen der Wöllstädter. „Pleiten, Pech und Pannen“, nennt der CDU-Vorsitzende den bisherigen Ablauf von Planung und Ausführung. Das Genehmigungsverfahren war von Vertretern Wöllstadts und der Bürgerinitiative Lebensraum Wetterau über Jahre kritisch begleitet worden. Dabei haben die Bürgerinitiative und die Gemeinde Wöllstadt das Regierungspräsidium vielfach auf mangelhafte Unterlagen hingewiesen. Die Kosten dafür mussten die Wöllstädter Bürger bezahlen, obwohl eigentlich das Regierungspräsidium hierfür zuständig sei.

Doch damit noch nicht genug: Den Wegebauschotter, mit dem gerade die Zufahrt zu den geplanten Windrädern tonnenweise aufgefüllt wird, hat die Bürgerinitiative „Lebensraum Wetterau“ nach eigenen Angaben von einem renommierten Labor untersuchen lassen. Das Ergebnis: Der Schotter ist mit Schwermetallen belastet und hat in der Feldgemarkung nichts zu suchen. Es fragt sich, so Hein, ob hier noch der Schutz der natürlichen Bodenfunktion gewährleistet und die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes berücksichtigt seien. Es verstehe sich von selbst, dass nur schadstofffreies Wegebaumaterial eingesetzt werden dürfe. Nun wird befürchtet, dass von den Schwermetallen eine Gefahr für die landwirtschaftlich produzierten Nahrungsmittel ausgehen könnte. Vorsitzender Hein: „Man muss sich fragen, warum ABO-Wind immer nur dann Fehler eingesteht, wenn Sie bereits ertappt sind.“ Die Vermutung liegt nah, das dies mit System gemacht wird.

Auch das ganze Hin und Her bei der Bodenentsorgung rundet nach Auffassung der CDU das Bild der bisherigen Vorgehensweise der ABO-Wind ab. Nun liegt der von der Erddeponie abgelehnte und wieder zurück transportierte Bodenaushub mitten auf einem Feld zwischen Wöllstadt und Bruchenbrücken. Hier stellt sich nun die Frage, warum die Deponie den Boden zurückgewiesen hat, ob die Lagerung des Bodens im Feld genehmigt ist und in wieweit der Boden etwaige schädliche Verunreinigungen aufweist. Nach Auffassung Heins ist hier auch der Landrat gefordert, dem die entsprechenden Behörden unterstehen. So hat Bürgermeister Alfons Götz im Kreistag zu den Vorgängen um Erdauffüllungen und Ablagerungen eine Anfrage gestellt, aber der Landrat hüllt sich in Schweigen, ein Verhalten, das Landrat Arnold gegenüber der Gemeinde Wöllstadt schon seit 2008 an den Tag legt – damals reagierte er auch nicht auf einen offenen Brief der Gemeindevertretung. Hein weiter: „Der Landrat ist hier gefordert, das Gleiche umzusetzen, wie bei jedem privaten Häuslebauer. Gemäß Landrat Arnolds Wahlkampfslogan „Breitband statt Schmalspur“ meint Hein, „man hat den Eindruck, statt Breitband stehe der Landrat in dieser Angelegenheit etwas auf der Leitung“.

„ABO-Wind behauptet, dass es bei ihren bisherigen Windparks noch nie zu solchen Problemen wie in Wöllstadt gekommen sei“, stellt Hein abschließend fest. „Das fassen wir als Kompliment auf, denn wir Wöllstädter scheinen die Ersten zu sein, die genauer hingeschaut und die ganzen Unstimmigkeiten aufgedeckt haben.“ Außerdem zeige sich nach Auffassung der CDU an immer mehr Stellen, wie schlecht die Fa. ABO-Wind ihre Projekte plant. So hat ein Verwaltungsgericht im Saarland gerade in einem Urteil die Betriebsgenehmigung eines ABO-Windparkes bei Losheim aufgehoben, da die Anlagen, anders als in der Baugenehmigung von ABO-Wind behauptet, doch deutlich lautet und belästigender sind. Dabei stehen in Losheim die Windräder deutlich weiter von der Wohnbebauung weg, als in Wöllstadt und sind zudem noch wesentlich kleiner. Das Gericht stützt sich in seinem Urteil auf einen über dreijährigen Untersuchungszeitraum.